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Aktuelle und zukünftige Termine

30.01.2026

Übergabe

Übergabe der Unterschriften an die Gemeindeverwaltung Altenholz

26.2.2026

Kommunalaufsicht

Zulässigkeitsentscheidung des Bürgerbegehrens, Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses

18.3.2026

Rathaus

Sitzung der Einwohnerversammlung

25.3.2026

Rathaus

15. Sitzung der Gemeindevertretung

Vergangene Veranstaltungen 

Die unten aufgeführten Veranstaltungen haben in der Gemeinde Altenholz zu den geplanten Windkraftanlagen stattgefunden. Zusätzlich aufgeführt die Gemeindesitzung vom 13.02.2025 in Felm - dort wurde bereits früher über das geplante Projekt informiert. 

13.02.2025

Sitzung der Gemeindevertreter in Felm

Informationen im öffentlichen Teil zum Projekt der geplanten Windkraftanlagen in Felm und Altenholz.

12.03.2025

7. Sitzung des Ausschusses für Bau und Infrastruktur in Altenholz

Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Bau und Infrastruktur empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufstellungsbeschlüsse für die 39. Flächennutzungsplan-Änderung und den B-Plan Nr. 45 zu fassen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Sonderbaufläche „Windenergie mit landwirtschaftlicher Nutzung“ zu erlangen.

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Gebiet: Freie Landschaft nördlich der K19, südwestlich der Siedlung Kubitzberg, westlich des Gutes Friedrichshof und südöstlich des Holliner sowie des Knooper Holzes (Flurstücke in den Gemarkungen Friedrichshof, Klausdorf und Knoop)

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Geplante Anlagen:
Windenergieanlagen vom Typ Vestas V162,

  • Gesamthöhe: 200 m

  • Nabenhöhe: 119 m

  • Rotordurchmesser: 162 m

  • Nennleistung: 7,2 MW je Anlage

02.04.2025

Sitzung der Einwohnerversammlung

Tagesordnungspunkt 13 bzgl. der Beauftragung von unabhängigen Gutachten.

09.04.2025

Sitzung der Gemeindevertretung

Tagesordnungspunkt 19. bzgl. der Beauftragung von unabhängigen Gutachten: 

Die Gemeindevertretung beschließt, vor dem Verfahren zur Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Schaffung einer Sonderbaufläche für Windenergie in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung folgende Vergabe durchzuführen:

Die Gemeinde beauftragt einen sachverständigen und vereidigten Gutachter, der die Auswirkungen des geplanten Windparks auf den benannten Flächen im Gemeindegebiet untersucht. Hierbei sollen die Veränderungen für die Bevölkerung und die verbundene, neue Lebensqualität analysiert werden. Auswirkungen wie Lärm, Infraschall, der sog. Schlagschatten, die optische Simulation in einem digitalen Modell usw. müssen hierbei den Schwerpunkt bilden. Die Ergebnisse werden der Bevölkerung und der Kommunalpolitik in einem transparenten und öffentlichen Rahmen vorgestellt. Die Präsentation ist so zu gestalten, dass sie für Laien verständlich ist. 
Die Vergabe hierfür sollte bestenfalls bis zum 30.05.2025 vollzogen sein.
Die Kosten für die Gutachten sollten durch die Firma Ebert (Investor) getragen werden. 

15.10.2025

Sitzung der Gemeindevertretung

Thematisierung der Windkraftanlagen im Öffentlichen Teil nur über die Einwohnerfragestunde

03.11.2025

Sitzung der Gemeindevertretung

Beschluss zur Einleitung einer Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ausweisung einer Sonderfläche für Windenergieanlagen. 

In dieser Sitzung wurde der Beschluss vom 09.04.2025 aufgehoben, nach welchem die Auftragsvergabe für die neutralen Gutachten u.a. zu Schall und Schlagschatten sowie Naturschutz vor dem Verfahrensbeginn hätten erfolgen sollen. 

10.12.2025

Sitzung der Einwohnerversammlung

Fa. Ebert informiert zu den geplanten Windenergieanlagen, u.a. zu Schlagschatten und Infraschall, dem Rückbau der Anlagen, Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohner, und Naturschutz.   

17.12.2025

Sitzung der Gemeindevertretung

​Thematisierung der Windkraftanlagen im Öffentlichen Teil nur über die Einwohnerfragestunde

02.01.2026

Organisationstreffen

Beginn der Verteilung von Flyern und Sammlung von Unterschriften.

17.01.2026

Infostand

Infostand auf der Fläche vor Apotheke, Buch- und Blumenladen in der Altenholzer Straße 5–7 in Altenholz‑Klausdorf von 10-16 Uhr

Maike Melson, Sebastian Heesch 
beide wohnhaft in Altenholz-Klausdorf
über Rechtsanwalt Marcel Matt
c/o Rechtskontor
Dr. Schott & Kollegen
Hoheluftchaussee 95
20253 Hamburg

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