Windpark Altenholz
In der Gemeindevertreterversammlung vom 03.11.2025 wurde die Einleitung einer Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ausweisung einer Sonderfläche für Windenergieanlagen beschlossen. Obwohl das Land Schleswig-Holstein die Fläche nach eingehender Prüfung nicht als Vorranggebiet für Windenergieanlagen eingestuft hat, hat sich die Gemeinde Altenholz auf Wunsch des Investors in die Planungsphase begeben. Der Bau eines Windparks in Altenholz würde massive Eingriffe in die Natur und die Lebensqualität in Altenholz bedeuten.


Die Karte zeigt die geplanten Standorte der Windkraftanlagen im Windpark sowie die Abstände zur Wohnbebauung.
Das Bild zeigt eine Visualisierung von möglichen Standorten von zwei der geplanten Windenergieanlagen am Kubitzberg (KI-generiert, maßstabsgetreu).
Auswirkungen und Risiken
Bürgerbegehren
Wir wenden uns gegen den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung des Bebauungsplans zur Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergieanlagen. Dagegen wenden wir uns mit einem Bürgerbegehren nach §16g der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein. Nach Auffassung der Initiatoren ist die Fortführung dieses Bauleitplanverfahrens nicht sachgerecht. Teile der vorgesehenen Fläche wurden im aktuellen Regionalplan Wind von 2020 und den Entwürfen der Planungsräume I, II & III aus Juli 2025 des Landes Schleswig-Holstein auf Grund siedlungsstrukturellen, militärischen sowie artenschutzrechtlichen Gründen nicht als Windvorranggebiete ausgewiesen. Die Initiatoren sind der Auffassung, dass die Gemeinde diese landesplanerische Bewertung berücksichtigen und ihre planerischen sowie finanziellen Ressourcen auf Vorhaben konzentrieren sollte, bei denen keine absehbaren Nutzungskonflikte bestehen.
Im Laufe des Bürgerbegehrens informierte die Bürgerinitiative "Gegenwind Altenholz" durch Flyer, Infostände und sammelte dabei Unterschriften zur Unterstützung des Bürgerbegehrens. Am 30.1. wurden die gesammelten Unterschriften der Gemeindeverwaltung Altenholz übergeben.
FAQ
Wer entscheidet in Schleswig-Holstein, wo Windräder stehen dürfen?
Die grundsätzliche räumliche Steuerung der Windenergie erfolgt durch das Land Schleswig-Holstein über den Landesentwicklungsplan (LEP SH) und die Regionalpläne. Die Gemeinde können auf eigenen begründeten Wunsch in bestimmten Fällen eigene Flächen ausweisen.
Ist das Bürgerbegehren grundsätzlich gegen Windenergie?
Nein. Das Bürgerbegehren richtet sich nicht gegen Windenergie an sich, sondern gegen einen konkreten Standort, der im Rahmen der Landesplanung geprüft, aber nicht als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen wurde.
Was ist ein Vorranggebiet für die Windenergienutzung?
Ein Vorranggebiet für die Windenergienutzung ist ein Gebiet, das im Regionalplan festgelegt wird. In diesen Gebieten hat die Windenergie Vorrang vor anderen Nutzungen. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie raumordnerisch ausgeschlossen.
Was ist eine Potenzialfläche?
Eine Potenzialfläche ist eine Fläche, die keine harten Ausschlusskriterien aufweist, grundsätzlich geprüft wird, aber kein Baurecht begründet. Potenzialflächen sind ein Arbeitsinstrument der Planung und keine politische oder rechtliche Festlegung.
Warum werden nicht alle Potenzialflächen zu Vorranggebieten?
Nur geeignete Flächen werden als Vorranggebiete ausgewiesen. Kriterien: vergleichsweise wenige Konflikte, wirtschaftlich sinnvoll nutzbar, um zusammen das Flächenziel von Bund und Land erreichen
Wurde die Fläche in Altenholz überhaupt geprüft?
Ja. Die betreffende Fläche wurde im aktuellen Regionalplan-Entwurf (2025) als Potenzialfläche geprüft. Die Bewertung ist im Datenblatt PR2_RDE_122 dokumentiert. Die Fläche wurde nicht als Vorranggebiet ausgewiesen.
Auch im aktuell gültigen Regionalplan 2020 wurde die Fläche betrachtet und aus nahezu den selben Gründen nicht als Vorranggebiet ausgewiesen.
Die Gemeinde will hier dennoch Windräder aufstellen.
Warum wurde die Fläche nicht als Vorranggebiet ausgewiesen?
Die Landesplanungsbehörden haben mehrere Konfliktbereiche festgestellt. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, dass die Fläche nicht zu den vergleichsweise geeigneten Flächen gehört. Insbesondere wurde das hohe Konfliktpotential gegenüber Belangen des Naturschutzes, der Siedlungsnähe sowie Nähe zu militärischen Bereichen festgestellt.
Ist der Regionalplan von 2025 bereits gültig?
Nein. Derzeit sind noch die Regionalpläne aus dem Jahr 2020 rechtskräftig. Die im Juli 2025 veröffentlichten Pläne sind Entwürfe und sollen die alten Pläne künftig ersetzen.
Warum ist die Entscheidung des Landes für das Bürgerbegehren wichtig?
Weil das Land festgestellt hat, dass die Fläche geprüft wurde, aber nicht als Vorranggebiet geeignet ist. Das Bürgerbegehren greift diese Bewertung auf.
Wo kann man die Planungsunterlagen einsehen?
Die Regionalplan-Entwürfe und zugehörigen Datenblätter (z. B. PR2_RDE_122) sind öffentlich zugänglich über die Landesplanung Schleswig-Holstein.
Wie ist der aktuelle Planungsstand?
Für das geplante Windparkgebiet liegen bislang keine abschließenden Gutachten und keine Stellungnahmen der zuständigen Behörden vor. Dennoch wurden bereits weitreichende planungsrechtliche Schritte eingeleitet.
Was ist bisher problematisch verlaufen?
Ein in der Gemeindevertretersitzung vom 9.4.2025 beschlossener Auftrag zur Einholung unabhängiger Gutachten wurde in der Sitzung vom 3.11.2025 wieder aufgehoben, obwohl diese Gutachten als Entscheidungsgrundlage vorgesehen waren. Zudem wurden bislang weder Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt noch zentrale Fragen der Bürgerinnen und Bürger inhaltlich beantwortet. Dadurch fehlt eine belastbare Entscheidungsgrundlage für ein Projekt in dieser Tragweite.
Warum ein Bürgerbegehren jetzt?
Nach dem maßgeblichen Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.11.2025 bleibt nur wenig Zeit, um ein Bürgerbegehren einzureichen, da die Fristen nach der Gemeindeordnung sehr kurz sind. Ohne Bürgerbegehren könnten weitere Entscheidungen künftig in kleineren Gremien getroffen werde - bevor alle notwendigen Gutachten und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorliegen. Wir möchten sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger von Altenholz umfassend informiert sind, alle Argumente insbesondere auch die der Träger öffentlicher Belange in die Abwägung einfließen und die Entscheidung auf einer breiten demokratischen Grundlage getroffen wird. Ein Bürgerentscheid gibt allen Betroffenen die Möglichkeit, aktiv mitzugestalten, bevor Fakten geschaffen werden, die später kaum noch zu ändern sind.
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